werden beim Landgericht Duisburg erteilt, wenn es sich um

  • Urkunden der Notare des Landgerichtsbezirks Duisburg,
  • Übersetzungsarbeiten von Übersetzern, die von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf ermächtigt sind,
  • gerichtliche Urkunden (z.B. Urteile/Beschlüsse/Erbscheine) aus dem Landgerichtsbezirk Duisburg

handelt.

Weitere allgemeine Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internet-Seiten des Auswärtigen Amtes. externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Sie haben die Möglichkeit, die von Ihnen benötigten Urkunden / Übersetzungen auf dem Postweg, per Kurier oder durch Einwurf in den Nachtbriefkasten, beglaubigen zu lassen.

Senden Sie die zu beglaubigende Urkunde / Übersetzung unter Angabe Ihrer Anschrift, Telefonnummer und des Landes, für das Sie die Apostille / Legalisation benötigen, an folgende Adresse:

Landgericht Duisburg

König-Heinrich-Platz 1

47051 Duisburg

Verwaltungsabteilung: Apostillen / Legalisationen

Bitte benutzen Sie für die Beantragung der Einfachheit halber das folgende Formular:

Antrag auf Überbeglaubigung


Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 5 Arbeitstage. Bitte beachten Sie, dass pro Urkunde / Dokument eine Bearbeitungsgebäur von 25,00 € erhoben wird.

Sollten Sie darüber hinaus auf der Suche nach einem Übersetzer sein, können Sie über den nachfolgenden Link diesbezüglich eine Recherche vornehmen:
http://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen

Übersetzerinnen und Übersetzern, die durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf ermächtigt worden sind und deren persönliche Unterschrift beim Präsidenten des Landgerichts Duisburg hinterlegt ist, kann auf Antrag bestätigt werden, dass die Unterschrift von der Übersetzerin oder dem Übersetzer herrührt und dass sie oder er mit der Anfertigung derartiger Übersetzungen betraut ist.

Die Antragstellung ist schriftlich und online möglich. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie eine Beglaubigung (Apostille oder Legalisation) oder eine Unterschriftsbestätigung benötigen.


Im Falle weiterer Rückfragen wenden Sie sich bitte an 0203/9928-211.


Bei gerichtlichen Urkunden ist zwingend darauf zu achten, dass diese mit dem Dienstsiegel versehen und unterschrieben sind.

Kopien können nicht beglaubigt werden sondern nur Originale.

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig, wenn die Urkunden durch  Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Düsseldorf ausgestellt sind. Diese können nicht durch den Landgerichtspräsidenten beglaubigt werden.

Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 475-0