Von dem Generalstaatsanwalt in Düsseldorf wird ein zentrales Verzeichnis der registrierten gemeinnützigen Einrichtungen geführt, die als Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren in Betracht kommen.
Um eine gemeinnützige Einrichtung in die Liste aufnehmen zu lassen, müssen Sie diese auf der Internetseite des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen unter Bürgerservice/Gemeinnützige Einrichtungen anmelden.
Dort finden Sie umfassende Hinweise zu den Anmeldevoraussetzungen und dem Ablauf des Eintragungsverfahrens.