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Allgemeine Informationen zum Schöffenamt finden Sie im Justizportal - Recht von A - Z externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab oder auf der Homepage der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen - Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter - Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

 

Als Ansprechpartner für die als Schöffen gewählten Bürgerinnen und Bürger für die beim Landgericht Duisburg stattfindenden Strafsitzungen ist eine Schöffengeschäftsstelle eingerichtet. Diese erreichen Sie zu den üblichen Sprechzeiten unter der Telefonnummer 0203 9928-302. Bitte geben Sie bei telefonischen oder schriftlichen Anfragen die Ihnen mitgeteilte Schöffennummer an.

 

Sofern Sie als Schöffe bereits zu einer Sitzung geladen und an der Teilnahme verhindert sind, so wenden Sie sich bitte direkt an die aus der Ladung ersichtliche Serviceeinheit der Strafkammer, damit rechtzeitig ein Ersatzschöffe geladen werden kann.

Bei den Schöffengerichten, den Strafkammern und den Schwurgerichten entscheiden neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern auch Schöffinnen und Schöffen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter über Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe. Sie haben im Rahmen der Hauptverhandlung dieselben Rechte und Pflichten wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter und nehmen an der gesamten Hauptverhandlung und Urteilsfindung teil.

Schöffinnen und Schöffen sollen als Vertretung des Volkes dazu beitragen, dass das Vertrauen des Volkes in die Justiz erhalten bleibt und das Verständnis der Bevölkerung für die Rechtsprechung gefördert wird. Sie werden auf Grund einer von der Gemeindebehörde aufgestellten Vorschlagsliste von einem Ausschuss für fünf Jahre gewählt. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Weiterführende Informationen

Als Ansprechpartner für die als Schöffen gewählten Bürgerinnen und Bürger für die beim Landgericht Duisburg stattfindenden Strafsitzungen ist eine Schöffengeschäftsstelle eingerichtet. Diese erreichen Sie zu den üblichen Sprechzeiten unter der Telefonnummer 0203 9928-305. Bitte geben Sie bei telefonischen oder schriftlichen Anfragen die Ihnen mitgeteilte Schöffennummer an.

 

Sofern Sie als Schöffe bereits zu einer Sitzung geladen und an der Teilnahme verhindert sind, so wenden Sie sich bitte direkt an die aus der Ladung ersichtliche Serviceeinheit der Strafkammer, damit rechtzeitig ein Ersatzschöffe geladen werden kann.