Jede Volljuristin und jeder Volljurist durchläuft vor seinem zweiten Staatsexamen zum Zwecke der praktischen Ausbildung ein zwei Jahre dauerndes Referendariat.

In Nordrhein-Westfalen werden - mit Ausnahme von Härtefällen und von Bewerbungen mit gesetzlichem Vorrang - grundsätzlich Bewerberinnen und Bewerber aus allen Bundesländern in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Anträge eingestellt. Die von den Bewerberinnen und Bewerbern in der ersten juristischen Staatsprüfung erzielte Punktzahl stellt kein Kriterium für die Reihenfolge der Einstellungen dar.

Die Bewerbung um die Einstellung  ist an das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk die Bewerberin oder der Bewerber den Vorbereitungsdienst ableisten möchte, zu richten.

Nachfolgend finden Sie Kontaktdaten der Oberlandesgerichte:

Der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf
Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf
Tel.: +49 211 4971-0
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm
Heßlerstr. 53, 59065 Hamm
Tel.: +49 2381 272-0
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Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln
Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln
Tel.: +49 221 7711-0
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Weiterführende Informationen

Gesonderte Informationen für Referendare des Landgerichts Duisburg

Die Einstellung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren für den Landgerichtsbezirk Duisburg erfolgt durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Im Jahr 2019 beginnen bei dem Landgericht Duisburg die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare jeweils zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August, 1. Oktober und 1. Dezember den Vorbereitungsdienst. Die praktische Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen (Ausbildungsmonate zwei bis fünf) findet in einer Zivilkammer bei dem Landgericht Duisburg oder bei einem der sieben Amtsgerichte des Bezirks statt. Die praktische Ausbildung bei einer Staatsanwaltschaft oder bei einem ordentlichen Gericht in Strafsachen (Ausbildungsmonate sechs bis acht) wird durchgeführt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg bzw. bei einem ordentlichen Gericht in Strafsachen im Landgerichtsbezirk Duisburg.

Referendare bei dem Landgericht Duisburg erhalten die Möglichkeit, öffentliche Verkehrsmittel mit dem Firmenticket des VRR zum vergünstigten Tarif in Anspruch zu nehmen. Nahverkehrszüge zwischen Düsseldorf und Duisburg verkehren fünfmal in der Stunde; die Fahrtzeit beträgt ca. 15 Minuten. Vom Bahnhof ist das Gericht innerhalb weniger Minuten fußläufig erreichbar.

Umfangreiche Informationen zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst und zu Stellung und Ausbildung eines Referendars finden Sie auf den Seiten des Oberlandesgerichts Düsseldorf externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

Dort werden Sie auch über kurzfristig zu besetzende Ausbildungsplätze bei dem Landgericht Duisburg informiert.

Ausbildungsleitung

Richter am Landgericht Hilland

Zimmer 106 A
Telefon: 0203 9928-347

Referendargeschäftsstelle

Frau Heitzer, Telefon: 0203 9928-282 (Buchstaben A - L)

Frau Skornia, Telefon: 0203 9928-491 (Buchstaben M - P)

Frau Ziel, Telefon: 0203 9928-283 (Buchstaben R - Z)

Zimmer 299
Sprechzeiten: 08:00 bis 11:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
E-Mail: referendare@lg-duisburg.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm

Formulare für Referendare des Landgerichts Duisburg