Das Landgericht hat seinen Sitz in Duisburg. Zum Gerichtsbezirk gehören die Städte Duisburg, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Dinslaken, Voerde und Wesel sowie die Gemeinden Schermbeck, Hünxe und Hamminkeln. Im Bezirk leben etwa 1,1 Millionen Menschen.

Gebäude

Ansicht des LG Duisburg um 1913 Quelle: Justiz NRW

Das Landgericht Duisburg teilt sich das Gebäude König-Heinrich-Platz mit dem Amtsgericht Duisburg. Der Zugang zum Gericht befindet sich am König-Heinrich-Platz. Hier wird eine Sicherheitskontrolle durchgeführt. Bitte richten Sie Ihre Ankunft am Gericht so ein, dass Sie auch eventuelle Wartezeiten berücksichtigen.

Rollstuhlfahrer gelangen über den Hofeingang (Landgerichtsstraße) in das Gebäude. Die einzelnen Geschosse sind mit dem Aufzug erreichbar. Weitere Einzelheiten finden Sie in den Hinweisen für Schwerbehinderte und unter Wegbeschreibung.

Im gesamten Gebäude ist das Rauchen untersagt.

Die Kantine der Behörde steht den Justizangehörigen, Prozessbeteiligten und Besuchern des Hauses montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr offen. Sie befindet sich in der ersten Etage an der zur Königstraße gelegenen Seite des Gebäudes (neben Saal 179).

Zahlen und Fakten

Beim Landgericht Duisburg sind etwa 230 Personen, davon etwa 84 Richter, tätig. Es werden etwa 245 Referandare ausgebildet. Das Landgericht umfasst 12 Zivilkammern, 5 Kammern für Handelssachen und 16 Strafkammern.

Geschichte

Die Geschichte des Landgerichts reicht bis ins Hochmittelalter zurück. Seit Beginn des 14. Jahrhunderts bestand auf heutigem Duisburger Stadtgebiet ein Gericht im Bereich der damaligen Burg. 1753 wurde das Gericht in Duisburg vom Preußischen König Friedrich I. in seiner XIX. Verordnung wegen der "kleinen Étendue“ in seinem bisherigen „Fuß“ belassen und nicht in ein Landgericht umgewandelt. Als Bedienstete waren damals lediglich ein Richter und ein Gerichtsschreiber bestellt.

Mit dem Ende der französischen Besatzung des Rheinlands und der Wiedereinführung der preußischen Gerichtsverfassung wurde am 24.4.1815 das königliche Land- und Stadtgericht Duisburg als Gericht erster Instanz errichtet, dessen Bezirk neben dem heutigen Amtsgerichtsbezirk Duisburg auch den Amtsgerichtsbezirk Duisburg-Ruhrort umfasste. Seit 1836 war dieses königliche Gericht in einem Gebäude in der Beekstraße untergebracht. Spätestens 1855 wurde dort ein Kreis- und Stadtgericht installiert. Es gewann wegen der steigenden Einwohnerzahl in Duisburg vor allem gegenüber dem Kreisgericht in Wesel stetig an Bedeutung. 1874 belief sich die Zahl der beim Kreisgericht angestellten Richter auf 13, die Zahl der Anwälte war auf 12 gestiegen. Ein neues Gerichtsgebäude musste geschaffen werden, um ausreichend Raum zu bieten. Am 1. September 1876 wurde das neue Gerichtsgebäude für das Kreisgericht am König-Heinrich-Platz fertiggestellt (Neorenaissance-Bau entlang der Königstraße).

Mit Gesetz vom 4.3.1878 wurde schließlich das Landgericht Duisburg errichtet. Es gehörte zum Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm und umfasste die Kreise Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Rees. Am 24.4.1878 wurden dann im Landgerichtsbezirk die Amtsgerichte zu Dinslaken, Duisburg, Emmerich, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Rees, Ruhrort und Wesel errichtet. Feierlich eröffnet wurde das neue Land- und Amtsgerichtsgebäude mit Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze am 1.10.1879, der eigentlichen Geburtsstunde des Landgerichts. Beim Landgericht wurden ein Präsident, zwei Direktoren, sieben Landgerichtsräte und drei Landrichter ernannt. Zur Verfügung standen dem Landgericht ein Schwurgerichtssaal, drei Strafkammersäle, vier Zivilkammersäle und Diensträume nebst Zubehör für 24 Landrichter und 19 Staatsanwälte. Das Amtsgericht erhielt einen Schöffensaal und drei Zivilsitzungssäle sowie Diensträume nebst Zubehör für 24 Amtsrichter. Die Erwartung, dass damit dem Platzbedarf für lange Zeit genügt sei, erfüllte sich nicht. Nachdem zwischenzeitlich mit Gesetz vom 2.1.1905 das Landgericht Duisburg dem Bezirk des neu gebildeten Oberlandesgerichts Düsseldorf zugeteilt worden war, zwangen die weiter steigenden Einwohnerzahlen zu einer Erweiterung des Gebäudes.

Die Justizverwaltung konnte schließlich von der Stadt Duisburg das Grundstück erwerben, auf dem dann ab 1909 mit der Errichtung des Erweiterungsbaus für das Landgericht begonnen wurde. Am 2.1.1912 wurde das neue Land- und Amtsgerichtsgebäude eingeweiht (Neubarock-Bau). Der frühere Kuppelbau des Gebäudes wurde bei Bombenangriffen im Zweiten Weltkrieg zerstört.

Nach dem Wiederaufbau und der Wiederinbetriebnahme des Gebäudes wurde das Landgericht zunächst im Jahr 1977 durch eine Stadtbahnhaltestelle und später durch die U-Bahnhaltestelle „König-Heinrich-Platz“ verkehrsgünstig angebunden. Im Jahr 1999 wurde zur Verbesserung der Sicherheit eine Eingangsschleuse in Betrieb genommen. 2012 wurde die neben dem Landgericht stehende Justizvollzugsanstalt abgerissen.