Der ambulante Soziale Dienst (aSD) ist an jedem Sitz eines Landgerichts eingerichtet. Er umfasst die Fachbereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe. Deren Aufgaben werden von diplomierten Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeitern oder Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen wahrgenommen.

Die Klientel besteht hauptsächlich aus straffällig gewordenen Personen mit vielfältigen Problemen wie

  • Arbeitslosigkeit,
  • Überschuldung,
  • Sucht,
  • sozialer Desintegration oder
  • verringerter sozialer Kompetenz.

Die Fachbereiche des ambulanten Sozialen Dienstes greifen zu verschiedenen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Ansätzen in das Leben einer straffällig gewordenen Person ein. Daneben wird der ambulante Soziale Dienst auch zugunsten von Opfern tätig.

Seit Anfang 2017 üben weitergebildete Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes auch im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung  entsprechende Aufgaben aus. Darüberhinaus bilden sich Fachkräfte des aSD in vielfältigen Bereichen weiter und bieten ihrerseits entsprechende Fortbildungsangebote oder Maßnahmen in den jeweiligen Landgerichtsbezirken an.

Bewährungshilfe

Das Gericht kann Straftäter, die zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurden, der Aufsicht einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers unterstellen. Ziel ist es, durch Hilfe zur Selbsthilfe Rückfälle in die Straffälligkeit möglichst zu verhindern. Durch Beratung und Betreuung sollen die Probanden lernen, ihr Leben eigenverantwortlich zu organisieren. Zudem überwachen die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer die Erfüllung von Auflagen und Weisungen des Gerichts.

Führungsaufsicht

Der Fachbereich Führungsaufsicht betreut Verurteilte nach der Entlassung aus dem Strafvollzug oder einer freiheitsentziehenden Maßregel. Dies ist gerade bei einer ungünstigen Sozialprognose wichtig. Durch die im Vergleich zur Bewährungshilfe erweiterten Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten sollen negative Entwicklungen rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.

Hierfür arbeiten die Führungsaufsicht, das aufsichtführende Gericht und andere Institutionen, wie z.B. Maßregel- und Strafvollzug, Suchtberatungsstellen, Therapieeinrichtungen sowie Strafverfolgungsbehörden eng zusammen. Die Führungsaufsichtsstelle liefert dem Gericht auch eine Entscheidungsgrundlage für notwendige Anordnungen und Änderungen im Führungsaufsichtsverlauf.

Gerichtshilfe

Hauptaufgabe der Gerichtshilfe ist die Aufklärung  der persönlichen Verhältnisse und der sozialen Situationen der Beschuldigten, aber insbesondere auch der Opfer von Straftaten. Die Untersuchungen werden von der Staatsanwaltschaft, vom Strafgericht, der Strafvollstreckungsbehörde oder der Gnadenstelle beauftragt, um deren Entscheidungen unter sozialen Gesichtspunkten und mit wissenschaftlicher Expertise vorzubereiten. Die Gerichtshilfe führt zudem als unparteiische Vermittlerin den Täter-Opfer-Ausgleich durch und leistet somit einen Beitrag zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens. Auch vermittelt und überwacht sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Ableistung gemeinnütziger Arbeit, um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Die Gerichtshilfe führt seit 2017 auch die psychosoziale  Prozessbegleitung durch.

Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz

Aktenstapel

Im Landgerichtsbezirk Duisburg sind sechs Dienststellen eingerichtet:

Leiterin des ambulanten Sozialen Dienstes ist Frau Sozialrätin Gabriela Ebbert, Erftstr. 7, 47051 Duisburg, Tel. 0203 30526-23, E-Mail: Gabriela.Ebbert@lg-duisburg.nrw.de.
Ihre Vertreter sind Herr Sozialrat Harald Wuttke, Bachstr. 2-4, 45468 Mülheim an der Ruhr, Tel. 0208 740769-14, E-Mail: Harald.Wuttke@ag-muelheim.nrw.de
und Herr Sozialamtsrat  Klemens Tepe, Hamborner Altmarkt 28, 47166 Duisburg, Tel. 0203 48748-14, E-Mail: Klemens.Tepe@lg-duisburg.nrw.de.

Unterstützt wird die Arbeit der Bewährungshilfe durch einen Förderverein externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

Hier finden Sie Informationen zu Praktika beim ambulanten Sozialen Dienst.

Die Bewährungshelfer des Duisburger Bezirks haben ein Faltblatt in verschiedenen Sprachen herausgegeben, das den ersten Kontakt mit der Bewährungshilfe erleichtern soll.

Faltblätter

  • deutsch PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Hier finden Sie eine kurze Erklärung zum Thema Bewährungshilfe in deutscher Sprache.
  • englisch PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Hier finden Sie eine kurze Erklärung zum Thema Bewährungshilfe in englischer Sprache.
  • Internetinfo zu Praktika PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Hier finden Sie Informationen zu Praktika beim ambulanten Sozialen Dienst.
  • russisch PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Hier finden Sie eine kurze Erklärung zum Thema Bewährungshilfe in russischer Sprache.
  • türkisch PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Hier finden Sie eine kurze Erklärung zum Thema Bewährungshilfe in türkischer Sprache.