Das Landgericht Duisburg befasst sich im Bereich der Rechtspflege sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz mit Strafsachen und mit zivilrechtlichen Streitigkeiten.

Im ambulanten Sozialen Dienst sind die Fachbereiche der Bewährungshilfe, der Führungsaufsicht und der Gerichtshilfe zusammengefasst.

Das Landgericht Duisburg nimmt auch Aufgaben der Justizverwaltung wahr.