Die Zeugenbetreuung ist ein Serviceangebot der Justiz und kann von jedem Zeugen in Anspruch genommen werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Betreuung von Opferzeugen.

 

Das Aufgabenspektrum umfasst

  • die telefonische und/oder persönliche Beratung bei Fragen z.B. zum Verfahrensablauf.
  • die Vorbereitung auf das Strafverfahren, z.B. durch vorherige Besichtigung des Sitzungssaals, persönliches Gespräch über Ängste, Befürchtungen, Erwartungen in Bezug auf das Strafverfahren
  • die Begleitung am Verhandlungstag
  • die Vermittlung von Beratungs- und Hilfsangeboten.

 

Weitere Informationen zur eingerichteten Zeugenbetreuung bei dem Landgericht Duisburg entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt für Zeugen.