Das Landgericht Duisburg ist in den unten aufgeführten Zeiten für das Publikum geöffnet.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr

sowie während der Sitzungstermine, sofern dieser Zeitraum überschritten wird.

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag zusätzlich: 13:30 bis 14:30 Uhr