Das Landgericht Duisburg ist in den unten aufgeführten Zeiten für das Publikum geöffnet.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr
sowie während der Sitzungstermine, sofern dieser Zeitraum überschritten wird.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 13:30 bis 14:30 Uhr