Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Bereich des Landgerichts Duisburg kostenloser Parkraum nicht zur Verfügung steht. Die vorhandenen Parkplätze werden von der Stadt Duisburg bewirtschaftet oder es handelt sich um Anwohnerparkplätze.

Das Landgericht Duisburg liegt in einer Umweltzone, die nur mit einer grünen Plakette befahren werden darf.

Über die Internetseiten der Stadt Duisburg externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab kann man die Lage der Umweltzone in Duisburg straßengenau abfragen.

 

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U-Bahn U 79 und Straßenbahnlinien 901, 902, 903 aus allen Richtungen bis Haltestelle König-Heinrich-Platz

Mit dem PKW:
Über die von GoogleMaps© externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab Deutschland gebotenen Funktionen stehen Ihnen verschiedene Darstellungsarten und komfortable Zoom-Möglichkeiten zur Auswahl.

 

Hinweise für Rollstuhlfahrer

Fahren Sie mit dem PKW in die Landgerichtsstraße. Die Hofzufahrt des Landgerichts befindet sich am Ende der Straße auf der linken Seite. Ein Parkplatz wird für Rollstuhlfahrer nach telefonischer Voranmeldung (0203 9928-290, - 291 oder -672) zur Verfügung gestellt.

 

Eingangskontrolle

Zu den Sicherheitsmaßnahmen im Justizgebäude gehört auch eine Personenkontrolle am Eingang. Bitte seien Sie rechtzeitig am Gericht und berücksichtigen Sie etwaige Wartezeiten durch die Kontrollen.