Im Landgericht Duisburg werden im Eingangsbereich ganztägig Sicherheitskontrollen durchgeführt. Sämtliche Besucher werden hier einer Personen- und Gepäcküberprüfung unterzogen. Die Sicherheitskontrollen können beim Betreten des Gebäudes zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmen der Einlasskontrollen gebeten werden können, sich durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu identifizieren. Führen Sie aus diesem Grund bitte immer einen gültigen amtlichen Ausweis (Personalausweis, Reisepass o.ä.) mit sich. Sofern Sie der Überprüfung Ihrer Personalien bei der Einlasskontrolle nicht zustimmen, kann Ihnen der Zugang zum Gerichtsgebäude verweigert werden.

Denken Sie daran, vor Verlassen des Gebäudes die eventuell in der Sicherheitsschleuse einbehaltenen Gegenstände (zum Beispiel Nagelscheren, Nagelfeilen, Schraubenzieher und ähnliches) wieder abzuholen.

Sofern Gegenstände in den Sicherheitsschleusen vergessen wurden oder verlorengegangen sind, können diese bei der Fundstelle des Landgerichts Duisburg (Zimmer 197) abgeholt werden. Es wird empfohlen, vor Abholung die Fundstelle unter der Durchwahl 0203 9928-211 telefonisch zu kontaktieren.

Das Mitführen von Hunden mit Ausnahme von Blindenführhunden ist nicht gestattet.

Das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden ist untersagt.